Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Wie das genau funktioniert?
Erfahren Sie in einem unverbindlichen und völlig kostenfreien Beratungsgespräch mit einem oder einer unserer Energieberater/innen.
Füllen Sie jetzt in unter 60 Sekunden unser Formular aus. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Wir prüfen den Anspruch auf Ihre Energieberatung mit dem Ziel, Ihren Energieverbrauch sowie Energiekosten zu senken.
Durch Zuschüsse der BAFA kann Ihre Energieberatung um bis zu 50 Prozent gefördert werden. Mittels unserer Energieberatung erhalten Sie einen klaren und detaillierten Überblick über Ihren aktuellen Energiebedarf und welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll Ihren Energiebedarf reduzieren.
Mit unserem staatlich geförderten Sanierungsfahrplan reduzieren Sie die Energiekosten und steigern die Energieeffizienz nachhaltig Ihrer Nichtwohngebäude.
Dabei kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung der Förderung – vom Antrag bis zur Zuweisung.
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 3500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):4165€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 4500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):5355€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 5500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):6545€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 6500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):7735€
5
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 8500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):10.115€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 9500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):11.305€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 10.500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):12.459
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 11.500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):13.685€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 12.500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):14.875€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 13.500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):15.000€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 14.500€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):15.000€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 15.000€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):15.000€
Höchstförderung in EUR (vorsteuerabzugsberechtigt): 15.000€
Höchstförderung in EUR (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):15.000€
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